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Die Plattformbesteuerung – Neue Herausforderungen im Online-Geschäft

Eine Änderung, die nur den privaten Onlinehandel mit ausländischen Anbietern berührt? Keinesfalls!

Juni 2024

Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes wird die sogenannte Plattformbesteuerung am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Für den Online-Vertrieb von Waren aller Art über in- wie ausländische Plattformen wird sich in Zukunft die Frage stellen, ob die Plattform die MWST abzurechnen hat oder wie bis anhin der Händler. Die neuen Regelungen sind weder eingeschränkt auf den Online-Handel mit privaten Kunden noch auf Verkäufe von ausländischen Anbietern.

Es lohnt sich, sich bereits heute mit den potentiellen Folgen der Plattformbesteuerung vertraut zu machen.

Ihre Ansprechpersonen, Britta Rehfisch und Olivia Schwarz informieren Sie gerne.