Die Stimmbevölkerung hat am 8. März 2026 die Einführung der Individualbesteuerung angenommen, die spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft treten soll. Damit wird ein Systemwechsel vollzogen, nach dem Eheleute fortan wie unverheiratete Paare besteuert werden. Die Aufteilung auf zwei Steuererklärungen kann im Einzelfall herausfordernd sein. Individuelle Verzerrungen lassen sich allenfalls durch Dispositionen zwischen den Eheleuten abfedern.
In unserem ADB Newsletter erläutern wir die vielfältigen Auswirkungen der Individualbesteuerung. Wir, Theodor A.J. Ambauen, Patrick Engstler, Pascal Taddei und Andreas Helbing, begleiten Sie gerne dabei, Ihre persönliche Situation optimal auf die steuerlichen Änderungen abzustimmen. Haben Sie Fragen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.



