EXPERT FOCUS 2022
Das Plenum des Bundesgerichts hat am 28. Juni 2021 beschlossen, die bisher in Lausanne bearbeiteten Steuerjustizfälle in die Zweite sozialrechtliche Abteilung am Standort Luzern zu verlegen. Diese Reorganisation im Bereich der höchstrichterlichen Steuerjustiz ist begrüssenswert und eröffnet Chancen für eine fruchtbare, koordinierte Entwicklung der Rechtsprechung in Steuer- und Sozialversicherungssachen.
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