Ausgehend von Urteilen, die sich zu Beginn mehrheitlich auf Fälle im Rotlichtgewerbe konzentrierten, umfasst die Rechtsprechung zum Aussenauftritt eine ganze Palette von Fällen, in denen der Aussenauftritt im Hinblick auf das Kriterium der Selbständigkeit, der Zuordnung von Leistungen wie auch betreffend Haftungsfragen untersucht wurde. Die Vielzahl der Fälle zeigt die Bedeutung des Aussenauftritts im MWST-Recht sowie die Divergenzen in seiner Beurteilung auf Seiten der (potenziell) steuerpflichtigen Personen einerseits und der Verwaltungspraxis andererseits.
Die Zusammenfassung der beiden hier besprochenen Urteile vom August 2021 legt dar, dass beide Urteile die Frage der Zuordnung von Umsätzen allein auf Grundlage der Beurteilung der Selbständigkeit der involvierten Parteien lösen. Im Wirtschaftsleben zeigen sich jedoch vielfältigere Facetten der Leistungserbringung, wie z.B. selbständig Erwerbende als Angestellte in Nebentätigkeit bzw. vice versa Unselbständige, die im Aussenverhältnis einer selbständigen (Neben-) Erwerbstätigkeit nachgehen.
Mit Hilfe einer systematischen Einordnung wird nachstehend eine Auslegung für den unbestimmten Rechtsbegriff des Aussenauftritts diskutiert, die eine Risikoanalyse für weitere Lebenssachverhalte ermöglicht.
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