Ein weiterer Schritt zu einer einheitlichen Rechtsordnung bei der steuerlichen Behandlung eigener Aktien ist erfolgt. Das Bundesgericht beurteilt Gewinne aus der Veräusserung eigener Aktien als steuerneutrale Kapitaleinlage.
Informieren Sie sich nachfolgend, von welchen Erwägungen sich das Bundesgericht leiten liess.