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Grundstückgewinnsteuer Zürich, Lageklassenmethode

Bei der Realisierung eines Immobilienprojekts über zwei verbundene Kapitalgesellschaften besteht oft eine Unsicherheit, wie der Projektgewinn zwischen den beiden Gesellschaften aufzuteilen ist. Steuerlich ist dieses Thema dann von Bedeutung, wenn der Gewinn bei der einen Gesellschaft mit einem höheren Steuersatz erfasst wird als bei der anderen. Dies ist regelmässig der Fall, wenn das Grundstück in einem Kanton wie Zürich liegt, der Grundstückgewinne von Kapitalgesellschaften nicht der ordentlichen Gewinnsteuer, sondern der Grundstückgewinnsteuer unterstellt.

Juli 2025

Über die neuste Praxisentwicklung im Kanton Zürich zur Aufteilung solcher Projektgewinne informieren wir in unserem ADB Newsletter.

 

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Fabian Duss und Mathias Häni