AKTUELLES

Lockerung bei der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine – Neue Umsatzschwelle CHF 250’000

März 2022

Ab dem 1. Januar 2023 wird eine erhöhte Umsatzgrenze bei der Mehrwertsteuerpflicht für ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen eingeführt.

Der Bundesrat setzte am 18. März 2022 die Erhöhung der aktuellen Umsatzgrenze von CHF 150’000 auf neu CHF 250’000 in Kraft – eine Änderung, von der zahlreiche Vereine und gemeinnützige Institutionen bereits im kommenden Jahr profitieren können.

Vereine und Institutionen, welche in den Geltungsbereich der neuen Regelung fallen und bisher steuerpflichtig waren, müssen für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht jedoch zwingend ihre Löschung aus dem Mehrwertsteuer-Register bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragen.

In unserer Publikation beleuchten die MWST-Expertinnen Britta Rehfisch und Olivia Schwarz den Hintergrund der erst kürzlich publizierten Gesetzesänderung und informieren über die einzuleitenden Schritte sowie weitere geplante Änderungen im Mehrwertsteuergesetz.