In der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde die Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der MWST-Sätze angenommen. Demzufolge werden die MWST-Sätze auf den 1. Januar 2024 erhöht. Massgebend für die Anwendung der neuen Steuersätze ist der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung. Somit ist insbesondere bei Verrechnungen von periodenübergreifenden Leistungen und Langzeitverträgen bereits heute Aufmerksamkeit geboten. Mehr dazu in unserem ADB Newsletter.