Die Investition in Immobilien wird von vielen Anlegern als sicher und nachhaltig empfunden. An manchen Orten in der Schweiz sind die Preise für Grundstücke seit zwanzig Jahren stets gestiegen. Aus solchen und weiteren Gründen ist die Nachfrage nach Wohneigentum und Renditeliegenschaften ungebrochen hoch. Wir Steuerexperten werden dann immer wieder angefragt, welche Halteform für eine Investition in Immobilien aus steuerlicher Sicht am optimalsten ist. Soll das neue Ferienhaus von der Privatperson direkt oder indirekt über eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) gekauft werden? Ist es sinnvoll, den Aufbau eines Immobilien-Portfolios indirekt über eine Kapitalgesellschaft zu gestalten? Wie soll die geplante Überbauung und deren anschliessender Verkauf strukturiert werden?
Gemäss unserer Erfahrung gibt es keine allgemein gültige Antwort auf die Frage, ob eine Privatperson aus steuerlicher Sicht eine Immobilie im Direktbesitz oder im indirekten Besitz halten soll. Vielmehr sollte die optimale Halteform im Einzelfall analysiert werden. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht nur steuerliche Gründe zu berücksichtigen sind. Auch Finanzierungsfragen, Haftungsrecht, Nachfolgeplanung und weitere Faktoren sollten in eine Gesamtplanung einfliessen.
Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die steuerliche Gegenüberstellung von direktem und indirektem Immobilienbesitz. Was ist der steuerliche Unterschied zwischen den beiden Halteformen? Für die Beantwortung dieser Frage muss man zunächst die Grundsätze zur Besteuerung von Immobilien in der Schweiz kennen:
Aus diesen Grundsätzen lässt sich ableiten, dass…
Insbesondere die zuletzt genannte Doppelbesteuerung wirft die Frage auf, weshalb ein indirekter Immobilienbesitz gegenüber einem direkten Immobilienbesitz trotzdem vorteilhaft sein kann. Der Grund liegt darin, dass Kapitalgesellschaften zum Teil anders besteuert werden als Privatpersonen. Dazu einige Beispiele:
Die steuerlichen Unterschiede zwischen den beiden Halteformen sind je nach Situation vielschichtig und komplex. Dabei können die folgenden Fragen helfen, um die richtige Wahl der Halteform zu treffen:
Diese Ausführungen lassen erkennen, weshalb aus steuerlicher Sicht nicht pauschal gesagt werden kann, dass für eine Privatperson der direkte oder der indirekte Immobilienbesitz vorteilhafter ist. Die optimale Halteform sollte aufgrund der individuellen Umstände und der Anlagestrategie ermittelt werden. Nach unserer Erfahrung lohnt es sich deshalb, eine Investition vorgängig anhand von Planzahlen und Modellrechnungen in Bezug auf die Optimierung der Halteform zu analysieren. Nebst der steuerlichen Gegenüberstellung sollte in der Gesamtbetrachtung der zusätzliche Aufwand für das Betreiben einer Kapitalgesellschaft (z.B. Buchhaltung, Jahresabschluss, etc.) nicht unberücksichtigt bleiben.