Das Steuerrecht sieht eine Gewinnhinzurechnung vor, wenn die frühere ausserplanmässige Abschreibung oder Wertberichtigung auf einer qualifizierten Beteiligung nicht mehr geschäftsmässig begründet ist.
In der neuesten Doppelausgabe der Steuer Revue (7-8/2026) ordnen Patrick Engstler und Fabian Duss dieses Wertaufholungsgebot unter Berücksichtigung ausserplanmässiger Wertkorrekturen auf Beteiligungen in das geltende Bilanzsteuerrecht ein.
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