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Schwankungsreserven nach Art. 960b OR, Steuer Revue

Handels- und steuerrechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Rechnungslegungsrechts am 1. Januar 2013 wurde der Anwendungsbereich für die wahlweise Folgebewertung von bestimmten Aktiven zum Fair Value rechtsformunabhängig ausgedehnt und für alle Bilanzierenden erstmals die Möglichkeit der aufwandswirksamen Bildung einer Schwankungsreserve als begleitendes Korrektiv eingeführt (Art. 960b OR).

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