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Juso-Erbschaftssteuerinitiative

Inhalt der Abstimmungsvorlage steht fest

Gemäss der im Februar 2024 von der JUSO eingereichten Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» soll eine neue Steuer auf dem Nachlass und auf Schenkungen von Privatpersonen eingeführt werden (sog. «Zukunftssteuer»). Seit dem 17. Juni 2025 ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Parlament ist der bundesrätlichen Empfehlung nachgekommen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Nachfolgend die Kernelemente der Vorlage zusammengefasst:

  • Der Besteuerung unterliegen Nachlässe und Schenkungen nach dem Abstimmungstag, sobald sie den Freibetrag von CHF 50 Mio. übersteigen.
  • Der Steuersatz der Steuer beträgt 50% auf der Differenz des Betrags der Schenkungen bzw. des Nachlasses und dem Freibetrag von CHF 50 Mio.
  • Die Initiative sieht vor, dass der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme der Vorlage Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung erlässt.
  • Die Ausführungsbestimmungen sollen mit Rückwirkung auch für Nachlässe und Schenkungen zwischen dem Datum der Volksabstimmung und dem Inkrafttreten der Verordnung gelten. Konkret würde dies Folgendes bedeuten:

 

Erbschaften: Im Falle des Ablebens eines Erblassers nach dem Abstimmungstag unterliegt der den Freibetrag übersteigende Teil des Nachlasses der Besteuerung.

Schenkungen: Nach dem Abstimmungstag erfolgende Schenkungen unterliegen der Besteuerung, sofern der Freibetrag überschritten wird. Die Steuer wird voraussichtlich im Zeitpunkt des Überschreitens des Freibetrags erhoben. Sofern Schenkungen geplant sind, ist zu prüfen, diese vor dem Abstimmungstermin vorzunehmen, um gar nicht erst in den Anwendungsbereich der Initiative zu gelangen.

 

  • Zusätzlich soll der Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen Regelungen zur Verhinderung von Steuerumgehung erlassen – insbesondere im Hinblick auf Wegzüge ins Ausland. Nach Auffassung des Bundesrates dürfen diese Massnahmen zur Verhinderung der Steuervermeidung nicht rückwirkend auf den Abstimmungstermin umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtige Personen auch nach dem Abstimmungstermin (aber vor Inkrafttreten der Verordnung) noch aus der Schweiz wegziehen können, ohne dass damit die Steuerfolgen der neuen Steuer ausgelöst würden. Aber auch Wegzüge nach Inkrafttreten der Verordnung werden nach Meinung des Bundesrates nicht per se als Steuervermeidung gelten und die Steuer auslösen, da es auch nicht-steuerliche Gründe für einen Wegzug geben kann.

 

Der schnellstmögliche Fahrplan sieht vor, dass die Volksinitiative bereits am 30. November 2025 zur Abstimmung gelangen könnte. Der Initiative wird in der Tagespresse und bei Politbeobachtern keine grossen Chancen eingeräumt.

Aufgrund der Tragweite bei einer Annahme wider Erwarten empfiehlt es sich gleichwohl, gewisse Massnahmen zu analysieren. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei gerne.