Gemäss der im Februar 2024 von der JUSO eingereichten Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» soll eine neue Steuer auf dem Nachlass und auf Schenkungen von Privatpersonen eingeführt werden (sog. «Zukunftssteuer»). Seit dem 17. Juni 2025 ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Parlament ist der bundesrätlichen Empfehlung nachgekommen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Nachfolgend die Kernelemente der Vorlage zusammengefasst:
Erbschaften: Im Falle des Ablebens eines Erblassers nach dem Abstimmungstag unterliegt der den Freibetrag übersteigende Teil des Nachlasses der Besteuerung.
Schenkungen: Nach dem Abstimmungstag erfolgende Schenkungen unterliegen der Besteuerung, sofern der Freibetrag überschritten wird. Die Steuer wird voraussichtlich im Zeitpunkt des Überschreitens des Freibetrags erhoben. Sofern Schenkungen geplant sind, ist zu prüfen, diese vor dem Abstimmungstermin vorzunehmen, um gar nicht erst in den Anwendungsbereich der Initiative zu gelangen.
Der schnellstmögliche Fahrplan sieht vor, dass die Volksinitiative bereits am 30. November 2025 zur Abstimmung gelangen könnte. Der Initiative wird in der Tagespresse und bei Politbeobachtern keine grossen Chancen eingeräumt.
Aufgrund der Tragweite bei einer Annahme wider Erwarten empfiehlt es sich gleichwohl, gewisse Massnahmen zu analysieren. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei gerne.