Die Schweiz bleibt auch im internationalen Vergleich ein attraktiver Steuerstandort.
Mit der Reform treten die folgenden steuerlichen Neuerungen per 1. Januar 2020 in Kraft (vgl. dazu bereits unsere Kundeninformation vom 1. Oktober 2018):
Der Bundesrat hat für die Umsetzung einzelner Massnahmen auf Bundesebene bereits Verordnungen ausgearbeitet, die voraussichtlich ebenfalls per 1. Januar 2020 in Kraft treten werden. Detaillierte Ausführungsbestimmungen bestehen derzeit u.a. zur Patentbox und zum NID, wobei für letztere noch bis am 17. Juli 2019 die Vernehmlassungsfrist läuft. Von der Abschaffung der Steuerprivilegien sind in erster Linie die Kantone betroffen. Der Stand und der Fahrplan für die Umsetzung in den Kantonen sind jedoch uneinheitlich.
ADB wird zu einzelnen Themen in den kommenden Wochen detaillierter informieren. Vorab ist allerdings auf die beim Bund und in zahlreichen Kantonen (so bspw. in den Kantonen AG, BL, BS, GR, SG, SO, TG oder UR) unmittelbar bevorstehende Erhöhung der Teilbesteuerung auf Dividendenausschüttungen aus Beteiligungen von mindestens 10% hinzuweisen. Es ist zu prüfen, ob Ausschüttungen noch in diesem Jahr unter dem alten Recht vorgenommen werden sollten, um von der aktuell noch geltenden tieferen Besteuerung zu profitieren. Dabei sind Ausschüttungen grundsätzlich auch ohne Liquiditätsabfluss möglich und die Ausschüttungshöhe kann durch geeignete zivilrechtliche Massnahmen ggf. maximiert werden.