Das Stimmvolk hat am 28. September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts und somit eine Systemanpassung bei der Einkommenssteuer beschlossen. Die Abstimmungsvorlage war schwer verständlich. Nur wer sich ganz genau mit dem Thema auseinandersetzte, merkte, dass es nebst der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Schaffung einer kantonalen Sondersteuer auf Zweitliegenschaften auch um die Abschaffung von Steuerabzügen ging, die nichts mit dem Eigenmietwert zu tun haben. Mit der Reform der Wohneigentumsbesteuerung rücken deshalb neue steuerliche Fragen in den Fokus, die nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter beschäftigen werden.
Wir informieren in unserem ADB Newsletter über das Abstimmungsergebnis und stehen für weitere Informationen gerne zu Ihrer Verfügung.
Ihre Kontaktpersonen
Andreas Helbing und Mathias Häni

