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Der Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand beim Beteiligungsabzug – Ein steuerlicher Nebenschauplatz? EXPERT FOCUS

EXPERT FOCUS 2022, 464 ff.

Fabian Duss, Marco Buchmann, Oktober 2022

Zum Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Beteiligungsabzugs i. S. v. Art. 69 und 70 DBG finden sich seit der Neukonzipierung des Beteiligungsabzugs im Jahr 1995 kaum Praxishinweise oder relevante Rechtsprechung. Dies erstaunt angesichts der expliziten gesetzlichen Formulierung und des darin enthaltenen Interpretationsspielraums. In der Praxis ergeben sich sowohl bei der Abgrenzung der entsprechenden Aufwände als auch bei deren Umlage auf die Beteiligungserträge Auslegungsfragen.

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